Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Erstellt durch: Franziska Schmitteckert und Martin Horner (Stand: März 2024)
Telefon: +49 (0) 8862 9102 13, E-mail
Einführung
Risikoanalyse (PDF)
1. Leitbild (Grundhaltung) [Seite 1]
2. Benennung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten [Seite 3]
3. Partizipation [Seite 3]
4. Ausgestaltung von Nähe und Distanz [Seite 4]
4.1 Choice Voice Exit Option [Seite 5]
4.2 Verhaltenskodex bzw. Selbstverpflichtung [Seite 5]
4.3 Regelung von Handlungsablaufen [Seite 6]
5. präventives Personalmanagement [Seite 7]
a. Stellenbesetzungsverfahren [Seite 7]
b. Erweitertes Führungszeugnis [Seite 8]
c. Unterzeichnung des Verhaltenskodex [Seite 9]
d. Mitarbeitendenjahresgespräch [Seite 9]
e. Schulung und Fortbildung [Seite 9]
6. Beschwerdemanagement (interne und externe Ansprechpersonen) [Seite 9]
7. Schulung und Fortbildung [Seite 11]
a. Schulung für alle Hauptberuflichen, Neben- und Ehrenamtlichen mit Bezug zu den Arbeitsbereichen [Seite 11]
b. Besondere Schulungen für Leitungspersonen [Seite 11]
c. besondere Schulungen für in dem Themenkomplex beauftragte Personen (Präventionsbeauftragte, Ansprech- und Vertrauenspersonen) [Seite 12]
8. Präventions- und Informationsangebote [Seite 12]
8.1 Öffentlichkeitsarbeit [Seite 12]
8.2 Zielgruppenspezifische Angebote [Seite 12]
9. Sexualpädagogisches Konzept [Seite 13]
10. Verhaltensregeln zum Umgang mit digitalen Medien [Seite 14]
10.1 Austausch von persönlichen Daten [Seite 14]
10.2 Umgang mit Foto-, Bild- und Videomaterial [Seite 14]
10.3 Cybergrooming [Seite 15]
11. Vernetzung mit externen Fachberatungsstellen [Seite 16]
12 Interventionsleitfaden zum Vorgehen bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt [Seite 16]
13 Rehabilitation von zu Unrecht beschuldigten Personen [Seite 20]
14 Aufarbeitung [Seite 21]
15 Beschäftigtenschutz [Seite 22]
15.1 Grundlegende Bestimmungen zum Beschäftigtenschutz [Seite 22]
15.2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG [Seite 23]
16. Ausblick [Seite 24]
ANLAGEN (zum Download) [Seite 25]
Einführung
Prävention von sexueller Gewalt ist für den Bildungs- und Erholungsstätte Langau e.V., nachfolgend als die Langau bezeichnet, eine Grundhaltung, die in der täglichen Begegnung mit den Menschen vor Ort zusammen mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Alltag gelebt und umgesetzt werden soll. Dabei orientiert sich die Langau an der gemeinsamen Haltung der Diakonie Deutschland, die unter anderem folgende Leitsätze festgeschrieben hat.
– Wir müssen mit der Tatsache umgehen, dass es in der evangelischen Kirche und der Diakonie sexualisierte Gewalt gab und gibt
– Die Interessen und Bedürfnisse betroffener Personen stehen bei uns im Fokus. Wir hören Sie und unterstützen Sie individuell. Die Verantwortung, die daraus wächst, ist uns bewusst. Wir sind ihr leider bisher nicht immer gerecht geworden
Das vorliegende individuelle Schutzkonzept im Entwurf baut auf dem Rahmenschutzkonzept auf, in dem die Arbeitsanalyse, die Risikoanalyse, die Potentialanalyse und die Bedarfsanalyse durchgeführt wurden. Die Bausteine wurden teilweise in das vorliegende individuelle Schutzkonzept überführt. Die inhaltliche Gliederung orientiert sich an den 15 Bausteinen der Diakonie Bayern. So möchte auch die Langau sicherstellen, dass vorhandene Schutzmechanismen präsent bleiben, der Schutz der Mitarbeitenden und Klienten/innen ausgebaut wird und Risiken weiter reduziert werden, damit dar Leitsatz der Langau, „Einfach Mensch sein“ auch weiterhin unbeschwert gelebt werden kann. Um die Einführung abzuschließen wild im folgenden Absatz der Begriff sexualisierte Gewalt definiert:
„Sexualisierte Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und kommt folglich in all ihren Formen auch in diakonischen Einrichtungen immer wieder vor. Der Begriff »sexualisierte Gewalt« umfasst Übergriffe, Grenzverletzungen und alle Formen von Gewalt und Machtausübung, die mittels sexueller Handlungen zum Ausdruck gebracht werden, beginnend mit verbaler Belästigung oder voyeuristischem Betrachten. Dazu zählt jede sexuelle Handlung, die an oder vor anderen Menschen gegen deren Willen oder ohne ihr Wissen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der*die Täter*in nutzt dabei
seine*ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten der schwächeren Person zu befriedigen. Schutz vor sexualisierter Gewalt ist in allen Handlungsfeldern notwendig. Dies betrifft neben der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch die Bereiche der Pflege, Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Gesundheitswesen, Existenzsicherung, Integrationsarbeit, usw.
Grenzverletzungen: Eine sexuelle Grenzverletzung stellt jedes sexuell geprägte Verhalten dar, das nicht erwünscht ist und als respektlos oder als übergriffig empfunden wird.
Übergriffe: Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig oder aus Versehen passieren. Sie resultieren meist aus persönlichen und/oder grundlegenden fachlichen Defiziten. In einigen Fällen gehören sexuelle, psychische und körperliche Übergriffe durch Erwachsene zur strategischen Vorbereitung einer strafrechtlich relevanten Form der sexualisierten Gewalt oder des sexuellen Missbrauchs.
Strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt: Diese Straftaten umfassen sexuelle Handlungen, die gegen den Willen der betroffenen Person vorgenommen werden sowie auch solche, bei denen die übergriffige Person ein scheinbares Einvernehmen unter Ausnutzung der fehlenden Einwilligungsfähigkeit der betroffenen Person und/oder seiner Machtposition herbeiführt“.
Das vorliegende individuelle Schutzkonzept des Bildungs- und Erholungsstätte Langau e.V. ist ein Entwurf und orientiert sich an den Vorgaben der Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und das Diakonische Werk Bayern zur Prävention von und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt.
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1. Leitbild (Grundhaltung)
Erholen – Bilden – Begegnen
Die LANGAU ist eine Stätte der Begegnung, Bildung und Erholung. Sie wurde im Jahre 1965 vom damaligen Bund Christlicher Pfadfinderinnen BCP gegründet.
Menschen
Hier engagiert sich eine Gemeinschaft aus vielen sehr verschiedenen Menschen für die Belange von Menschen mit Behinderung: jeder packt zu; jeder hilft, wo er kann. Alle haben teil an der gemeinsam verantworteten Aufgabe.
Deshalb arbeiten in der LANGAU ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Belangen eng zusammen. In unterschiedlichen Funktionen tragen sie gemeinsam die Verantwortung für das Geschehen in der LANGAU. Auch Ehrenamtliche übernehmen pädagogische Anleitungs- und Leitungsfunktionen.
Die besondere Verantwortung der hier hauptamtlich pädagogisch Mitarbeitenden besteht darin, dass sie Teilnehmende und ehrenamtlich Mitarbeitende dabei unterstützen, ihre jeweiligen Fähigkeiten einzubringen, diese zu entfalten und weiterzuentwickeln.
Treffpunkt
Die LANGAU ist ein Treffpunkt für Menschen mit und ohne Behinderung. Hier sind alle Menschen willkommen, welche Lebenssituation sie auch immer mitbringen. Hier können sie sich begegnen.
Sie können Rast machen und Zuflucht finden. Jede und jeder kann sich zugehörig fühlen. Sie können hier unmittelbar die Natur erleben, auch als Gottes Schöpfung, ehrfurchtsvoll und staunend. Hier in dieser Landschaft können sich alle erholen.
Aufgabe
Die LANGAU dient der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung.
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Wir haben dabei die ganze Familie im Blick. Wir regen Menschen mit und ohne Behinderung an, aufeinander zuzugehen und gemeinsam etwas zu tun. Unsere pädagogische Aufgabe sehen wir in erster Linie darin, junge und erwachsene Menschen auf einem Weg zu begleiten, auf dem sie ihre Fähigkeiten entdecken und diese entfalten lernen.
Wir helfen hier nur so lange, wie jemand diese Unterstützung wirklich braucht. Und wir erfahren immer wieder, wie auf diese Weise Menschen, zum Beispiel im Laufe einer Freizeit, sich aktiv einbringen, anstatt nur zu konsumieren.
Über die eigenen Veranstaltungen hinaus ist die LANGAU aber auch eine Tagungsstätte, in der die verschiedensten Gruppen willkommen sind.
Menschenbild
Wir begegnen einander mit Toleranz und Respekt, in dem Bewusstsein unserer Unvollkommenheit und Verletzlichkeit. Denn die Würde jedes Menschen hängt nicht von seiner Leistung oder seinem Status ab.
Hier sollen jede Frau und jeder Mann und jedes Kind sich als Geschöpf Gottes erkennen können und sich entfalten mit der Vielfalt ihrer Gaben. So wollen wir offen und neugierig auf den anderen Menschen zugehen und jedem sehr viel zutrauen.
Alle versuchen die Bedürfnisse der anderen zu beachten. Deshalb gibt es in der LANGAU auffallend wenig Regeln für das Zusammenleben.
Glaube
Wenn wir ein Kreuz und andere christliche Symbole angebracht haben, geben wir etwas von unserem Vertrauen zu Gott zu erkennen, das uns trägt.
Wir laden auch ein, mit uns zu beten, zu singen oder über Worte der Bibel nachzudenken, über Lebensfragen miteinander zu sprechen und in der „Arche“ Gottesdienst zu feiern. Jede Person soll für ihren Glauben auftanken können. Niemand soll sich aber dazu gedrängt fühlen.
Verantwortung
Wir sind in unserer Gesellschaft Fürsprecher für die Belange von Menschen mit Behinderung und von deren Angehörigen. Wir ermutigen und unterstützen sie, ihre Interessen wahrzunehmen.
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So sehen wir uns einerseits mit in der gesellschaftlichen Verantwortung dafür, dass die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung ständig verbessert werden. Andererseits setzen wir uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderung immer selbstverständlicher mit Menschen ohne Behinderung zusammenleben und zusammenarbeiten können.
2. Benennung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten innerhalb der Einrichtung sind klar geregelt. Jedem Bereich steht eine verantwortliche Person vor. Die Zuständigkeiten können öffentlich auf der Homepage der Bildungs- und Erholungsstätte Langau e.V. eingesehen, sowie bei der Leitung erfragt werden. Im Anhang A finden Sie hierzu ein Organigramm der Struktur der Langau. Zudem befinden sich im Anhang B die Ansprechpersonen der Langau einschließlich der Präventionsbeauftragten und MAV.
Bei der Auswahl bzw. Einsetzung Mitarbeitender ist grundsätzlich zu beachten:
– Fähigkeit zu Verantwortungsübernahme
– Bereitschaft zur Transparenz
– Heterogenität im Team mit Blick auf Erfahrung, Alter, Geschlecht, usw.
– Fähigkeit zur Intervention
3. Partizipation
In der Partizipation wollen wir alle Personen, die Berührungspunkte mit der Langau aufweisen, berücksichtigen. Das schließt die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Behinderung sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende mit und ohne Behinderung ein.
Insbesondere bei der Erstellung und regelmäßigen Überarbeitung der Risikoanalyse werden alle relevanten Gruppen beteiligt. Neben Mitarbeitenden sollen auch Schüler*innen, Teilnehmende von Freizeiten, Eltern und (Leitungs-)teamer/innen mit
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eingebunden werden. Aktuell wurden bereits folgende Gruppen in die Konzepterstellung eingebunden:
– Leitungsteamer/innen bei der Erstellung der Risikoanalyse im Bereich der Teilhabe
– Ehrenamtliche Mitarbeitende im Zuge der Schulung Grenzen wahrender Umgang vor Beginn jeder Freizeit
– Regelmäßige Evaluation mit den Schulklassen auch mit der Fragestellung ob die persönlichen Grenzen eingehalten wurden
2024 wollen wir insbesondere die Familien und Gäste der Freizeiten mit einbeziehen und so mögliche weitere Gefahrenquellen identifizieren.
4. Ausgestaltung von Nähe und Distanz
Sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe können überall dort vorkommen, wo sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufhalten. Auch die Veranstaltungen der Langau im Bereich der Schulklassen und der Teilhabeangebote für Menschen mit und ohne Behinderung sowie für Menschen mit demenzieller Erkrankung bieten weitreichende Möglichkeiten an Übergriffen. Die Tatsache, dass viele Teilnehmende nicht in der Lage sind Übergriffe deutlich zu machen verstärkt die Notwendigkeit der Prävention.
Die Wahrnehmung von Nähe und Distanz am Arbeitsplatz und in der Einrichtung ist in regelmäßigen Mitarbeitendengesprächen zu thematisieren. Ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis ist Grundvoraussetzung dafür, dass Machtasymmetrien zwischen Klientel und Mitarbeitenden, sowie zwischen Mitarbeitenden untereinander, nicht ausgenutzt werden. Die Ausgestaltung von Nähe und Distanz in der Langau beruht hierbei auf 3 Säulen:
– Choice Voice Exit Option
– Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden
– Regelung von Handlungsabläufen, die durch QM Richtlinien für alle bindend festgelegt sind
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4.1 Choice Voice Exit Option
Um den Machtausgleich zu stärken, die Beteiligung von Klient*innen zu ermöglichen und die persönlichen Rechte zu schützen und zu stärken, beruft sich die Bildungs- und Erholungsstätte Langau e.V. auf die sogenannte Choice-, Voice- und Exit-Option. Voice: Alle Menschen sollen eine Stimme haben, die gehört wird! „Voice“ meint in diesem Zusammenhang das Recht, die eigene Stimme zu erheben, Wünsche und Bedürfnisse, aber auch Kritik und Veränderungsvorschläge äußern zu können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Choice: Um frei entscheiden zu können, müssen Menschen ihre Rechte kennen. Sie müssen die Möglichkeit haben, Situationen, in denen sie sich befinden, zu verändern. „Choice“ soll verdeutlichen, dass die betroffene Person immer die Wahl haben muss, ob sie sich in der Situation befinden will oder nicht. Exit: Alle Menschen sollen in jeder Situation die Möglichkeit haben, diese Situation zu verlassen. Diese Option stellt sicher, dass die Grenzen des Individuums respektiert werden.
Der erarbeitete Verhaltenskodex sowie auch der Leitsatz: „Einfach Mensch sein“ unterstreichen die Umsetzung der Choice Voice Exit Option. Die darauf aufbauende Regelung von Handlungsabläufen bietet zudem Sicherheit in der Umsetzung.
4.2 Verhaltenskodex bzw. Selbstverpflichtung
Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden verpflichten sich mit Dienstantritt den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern, in denen der Auftrag sowie die allgemeinen und besonderen Dienstpflichten festgehalten sind (Anhang C: AVR Diakonie Bayern)2. Zudem verfügt die Bildungs- und Erholungsstätte Langau e.V. über einen Verhaltenskodex, dem sich alle ehrenamtlich Mitarbeitenden verpflichten. (Anhang D: Verhaltenskodex)
Die Hauptaussagen des Verhaltenskodexes lauten:
– Die Persönlichkeit und Würde von allen Menschen ist unantastbar
– Menschen benötigen einen Entwicklungsraum, um sich frei entfalten zu können
– Gewalt und sexualisierte Gewalt dürfen kein Tabuthema sein
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– Unsere Arbeit in der Langau braucht aufmerksame und qualifizierte Mitarbeiter/innen. Wir alle tragen Verantwortung für uns sowie für die uns anvertrauten Personen mit und ohne Behinderung
– Alle Menschen müssen vor Schaden geschützt werden
Der Verhaltenskodex soll im weiteren Prozess auf Grundlage der Richtlinien Diakonie Bayern überarbeitet werden, sodass neben den ehrenamtlichen Mitarbeitenden auch die hauptamtlichen Mitarbeitenden diesen gegenzeichnen können.
4.3 Regelung von Handlungsablaufen
Um die Umsetzung der genannten Strategie und die formulierten Werte im Kodex sicherzustellen, sorgen Regeln die als QM Richtlinien festgehalten werden für Orientierung. So wurde neben dem Verhaltenskodex bis jetzt schriftlich folgende Maßnahmen festgehalten:
– Tägliche Teamreflexion, um auch mögliche nähe Distanz Probleme zu thematisieren
– Regeln für den Schwimmbadbesuch und Aktionen, die ein Umziehen notwendig machen (Isolation vermeiden)
– Pflegeunterstützung möglichst dem Geschlecht gleichgesetzt und zu zweit
– Checkliste für Ausflüge, um auch bei der Planung das nötige Maß an Distanz einhalten zu können
– Pflegedokumentation mit Nachweis der Durchführung (Wer, wann und wo)
– Formblatt Genehmigung andersgeschlechtliche Pflege durch Eltern, wenn es aufgrund der Zusammensetzung der Mitarbeitenden nicht anders möglich ist
Die Regelungen werden im aktuellen Prozess aufgrund der Teamreflexionen angepasst und weiterentwickelt.
Im Verhältnis zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmenden bestimmt vorrangig das Nähe-Distanz Bedürfnis der Schutzbefohlene den zulässigen Grad. Gleichwohl darf und muss auch der Mitarbeitende ihre/seine Grenzen in Bezug auf Nähe aufzeigen.
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5. präventives Personalmanagement
Im Zuge der Personalauswahl und Mitarbeitendenführung in der Langau sind folgende Kriterien im präventiven Personalmanagement zu bedenken:
– Transparente Personalverantwortung
– Wer ist für wen zuständig
– Wer ist weisungsbefugt
– Wer ist in schwierigen Fällen ansprechbar
– Klärung von Aufgaben und Rollen
– Wahrnehmung und Wertschätzung von Diversität im Team
– Wissen um Vorbildfunktion
Um Prävention von sexualisierter Gewalt nachhaltig in den Alltag der Langau zu etablieren, ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden dies nicht als zusätzliche Arbeit verstehen, sondern präventive Elemente in ihr tägliches Handeln integrieren. Prävention wird daher als Grundhaltung in der Langau gelebt und durch folgende Handlungsleitlinien in Bezug auf das Personal sichergestellt.
a. Stellenbesetzungsverfahren
Im Stellenbesetzungsverfahren für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende gilt es neben dem üblichen Blick auf Lebenslauf und Referenzen das Thema Prävention sexualisierter Gewalt bewusst anzusprechen und Nähe/Distanz in Beziehungen zu thematisieren. Dieser Anspruch wird im Stellenbesetzungsverfahren durch folgende Maßnahmen gewährleistet:
(1) In allen aktuellen Stellenanzeigen wird auf die Wichtigkeit von Kinderrechten und Kinderschutz hingewiesen und das Schutzkonzept erwähnt
(2) Im Vorstellungsgespräch wird die Prävention sexualisierter Gewalt explizit thematisiert und die Bewerber*innen werden auf bestehende Schutzkonzepte in der Einrichtung hingewiesen. Dadurch sollen potenzielle Täter*innen abgeschreckt werden und Bewerber*innen darüber informiert werden, dass das Thema in der Einrichtung wahr- und ernstgenommen wird.
(3) Der geschäftsführende Vorstand händigt den Bewerbern vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages die schriftliche Information zum institutionellen
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Schutzkonzept und den Verhaltenskodex aus, für hauptamtliche Mitarbeitende gelten zudem die AVR der Diakonie Bayern.
(4) Die Langau stellt den ehrenamtlich Tätigen die vorhandenen institutionellen Interventions- und Präventionsmaßnahmen vor, um deren Bereitschaft zu klären, diese Maßnahmen mitzutragen. Das Befolgen der Richtlinien stellt eine notwendige Voraussetzung zur Einstellung dar. Alle ehrenamtlich Mitarbeitenden werden in das Schutzkonzept unterwiesen und im Hinblick auf den Grenzen wahrenden Umgang geschult. Es erfolgt eine Teilnahmebestätigung, dass an der Schulung teilgenommen wurde und man sich dem Verhaltenskodex verpflichtet.
(5) In den Arbeitsverträgen sind klare Bestimmungen enthalten, die die Entlassung, Aussetzung oder Versetzung eines Mitarbeitenden ermöglichen, der gegen die Schutzbestimmungen verstößt.
b. Erweitertes Führungszeugnis
(1) Die Mitarbeitenden, die im Rahmen ihrer haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, beraten, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben, müssen dem Rechtsträger ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) im Vorfeld ihrer Tätigkeit vorlegen.
(2) Eine Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses im Sinne des Abs. 1 besteht für ehrenamtlich Tätige, soweit gesetzliche Regelungen des Freistaats Bayern oder vertragliche Vereinbarungen mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe es bestimmen.
(3) Die Verpflichtung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses besteht bei Einstellung bzw. Beauftragung und danach in regelmäßigen Abständen, längstens von drei Jahren. Bei ehrenamtlichen Mitarbeitenden darf das Führungszeugnis bei Ersteinstellung nicht älter sein, wie ein Jahr und ist mit Ausstellungsdatum maximal 3 Jahr gültig.
(4) Die vorzulegenden erweiterten Führungszeugnisse unterliegen besonderer Vertraulichkeit. Der Rechtsträger stellt sicher, dass beim Umgang mit den erweiterten Führungszeugnissen einschließlich ihrer Dokumentation die Daten schutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die erweiterten Führungszeugnisse sind unmittelbar nach Zugang von der vom Rechtsträger hierfür bestimmten Person zu prüfen
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(5) Internationale ehrenamtlich Mitarbeitende, die in ihrem Land kein erweitertes Führungszeugnis beantragen können, müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Selbstverpflichtung unterschreiben (Anlage E)
c. Unterzeichnung des Verhaltenskodex
Alle ehrenamtlich Mitarbeitenden werden zu Beginn ihrer Tätigkeit über den Verhaltenskodex der Langau ausreichend informiert. Da der Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden verbindlich ist, wird durch die Unterzeichnung die Akzeptanz und Einhaltung der Richtlinien bestätigt. Nach Überarbeitung des Verhaltenskodexes werden auch alle hauptamtlichen Mitarbeitenden unterwiesen und zur Unterschrift verpflichtet.
d. Mitarbeitendenjahresgespräch
In mindestens jährlich stattfindenden Gesprächen zwischen der Leitungsperson und den Mitarbeitenden findet eine Thematisierung von Prävention sexualisierter Gewalt in der Praxis statt. Auch das Nähe-Distanz-Verhältnis der Mitarbeitenden zu anderen Mitarbeitenden und zu Klientel wird thematisiert. Es ist ein verbindlicher Zeitpunkt, der zur Selbstreflexion der eigenen Rolle und des Handelns genauso wie zur kritischen Reflexion in Bezug auf das Arbeitsumfeld anregt.
e. Schulung und Fortbildung
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Bereich Prävention sexualisierte Gewalt geschult sind. Unter Punkt 7 sind die jeweiligen Angebote zu Schulung und Fortbildung beschrieben.
6. Beschwerdemanagement (interne und externe Ansprechpersonen)
Um eine niedrigschwellige Feedback- und Beschwerdekultur zu gewährleisten, müssen folgende Rahmenbedingungen gegeben sein:
– Es muss eine Basis des Vertrauens geschaffen werden, damit das Anvertrauen möglich wird
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– Auf dieser Basis sollen Veranstaltungen, neben dem direkten Gespräch, anonymisierte Beschwerdemöglichkeiten die Überwindung von Hürden, wie beispielsweise Scham oder Angst, ermöglichen
– Es soll eine aktive Feedbackkultur geben, bei der durch stetige Reflexion und Kritikfähigkeit der Mitarbeitenden, Beschwerden und Probleme ernstgenommen und aufgearbeitet werden
Durch folgende Maßnahmen soll eine transparente Feedback- und Beschwerdekultur ermöglicht werden:
(1) Die Schutzbefohlenen sollten sich zunächst an einen Betreuungsmitarbeitenden wenden, allerdings können sie ihr Anliegen auch jeder anderen Fachkraft oder leitenden Führungskraft der Einrichtung mitteilen. Selbstverständlich stehen ebenfalls Ansprechpersonen außerhalb der Einrichtung zur Verfügung. Eine Übersicht über mögliche Ansprechpersonen und Meldestellen sind unter Punkt 11 dargestellt.
(2) Jede Beschwerde wird sehr ernst genommen und vertraulich behandelt. Dem Schutzbefohlenen soll verdeutlicht werden, dass daraus für ihn/sie keine Nachteile oder negative Konsequenzen resultieren. Jede Person hat im Rahmen der Langauer Struktur das Recht, sich zu beschweren und die Behebung von Missständen einzufordern. Zu einem pädagogischen Vorgehen gehören die Konfliktklärung, die Nutzung der Vertrauenspersonen zur Interessenvertretung der Schutzbefohlenen, die Aufarbeitung der Rückmeldungen durch interne Verantwortliche, die Verfügbarkeit anonymer Beschwerdemöglichkeiten, sowie die Verfügbarkeit externer Anlaufstellen.
(3) Als interne Anlaufstelle für Mitarbeiter/innen dienen in erster Linie folgende Personen: Geschäftsführender Vorstand, Präventionsbeauftragte, pädagogisch angestelltes Personal sowie Leitungsteamer/innen im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung. Für die Vertretung der Interessen und die Unterstützung der Mitarbeiter/innen gibt es die Mitarbeitendenvertretung.
(4) Als direkte externe Ansprechpartner stehen die Ansprechpartner der Diakonie Oberland, der Diakonie Bayern, sowie der Diakonie Deutschland zur Verfügung. Die Kontaktdaten können mit weiteren regionalen Ansprechpartnern unter Punkt 11 des Schutzkonzeptes eingesehen werden. Die Diakonie Bayern und die Diakonie Deutschland verfügen über
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spezialisierte Ansprechpartner zu allen Themen bezüglich sexualisierter Gewalt.
(5) Im Falle von externen Beschwerden werden diese durch die Einrichtungsleitung angenommen und dokumentiert. Eine angemessene Antwort und die Nutzung der Beschwerde zur Weiterentwicklung werden sichergestellt.
7. Schulung und Fortbildung
Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen bieten die Möglichkeit das Konzept weiterzuentwickeln und in den Erfahrungsaustausch zu gehen, um auch die Partizipation so wieder zu gewährleisten.
a. Schulung für alle Hauptberuflichen, Neben- und Ehrenamtlichen mit Bezug zu den Arbeitsbereichen
Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die mit Leitungs- oder Betreuungsaufgaben beauftragt sind, haben die Möglichkeit die Juleica im Zuge einer mehrtägigen Veranstaltung in der Langau zu erwerben, die auch Kenntnisse zur Prävention und im Umgang mit sexualisierter Gewalt vermittelt. Vor jeder Veranstaltung werden alle Mitarbeitenden in das Konzept zur Prävention sexueller Gewalt unterwiesen. Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden nehmen jährlich an einer Unterweisung in das Konzept teil, wo es auch zur Reflexion und gegenseitigem Erfahrungsaustausch kommen soll (welche Situationen waren schwierig, wo wurden Grenzen nicht eingehalten?), um darauf aufbauend das Konzept weiterentwickeln zu können.
b. Besondere Schulungen für Leitungspersonen
Der geschäftsführende Vorstand nimmt jährlich an Reflexionen und Austauschrunden mit ähnlich gelagerten Einrichtungen teil, um neue Impulse und Ideen in die Weiterentwicklung des Konzeptes anzustoßen. Die Umsetzung liegt dann in der Regel bei den Präventionsbeauftragten, die sich auch für spezifische Themenblöcke fachkundiges Personal dazu holen können.
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c. besondere Schulungen für in dem Themenkomplex beauftragte Personen (Präventionsbeauftragte, Ansprech- und Vertrauenspersonen)
Die Präventionsbeauftragten der Bildungs- und Erholungsstätte Langau e.V. werden bei Übernahme des Amtes auf die Tätigkeit vorbereitet und nehmen regelmäßig (alle 2 Jahre) an Schulungen teil. Unter anderem werden 2024 die Fortbildungsmaßnahmen der Diakonie Bayern genutzt, um das individuelle Schutzkonzept bis 01.01.2026 final fertigzustellen. Folgende Module werden hierbei absolviert:
– Basisschulung Grundlagen und Vertiefung
– Fortbildung sexualpädagogisches Konzept
– Fortbildung Umgang mit digitalen Medien
Zudem wird angestrebt, dass mindestes ein/e Präventionsbeauftragte/r die Fortbildung zur Fachkraft für Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt bis 01.01.2026 durchführt.
8. Präventions- und Informationsangebote
Wissen und Transparenz sind wesentliche Säulen gelingender Prävention. Der Schutz kann nur gelingen, wenn es fortlaufende Angebote der Prävention und der Information bereitgehalten werden.
8.1 Öffentlichkeitsarbeit
Das Schutzkonzept wird nach Fertigstellung auf der Homepage der Langau fest hinterlegt. Die Maßnahmen zum präventivem Personalmanagement werden den Mitarbeitenden eröffnet – auf bestehende Schutzmaßnahmen wird auf den Stellenausschreibungen eindeutig hingewiesen. Neben der Onlinearbeit wird auch in der Langau ein Aushang und Informationsangebot eingerichtet, aus dem die wichtigsten Ansprechpersonen und Leitlinien hervorgehen. Das vollständige Schutzkonzept kann zudem am Empfang eingesehen werden.
8.2 Zielgruppenspezifische Angebote
Wichtig auf den Veranstaltungen der Langau ist ein transparentes Konzept für die Sorgeberechtigten und Angehörigen. So werden Veranstaltungsspezifische Vorkehrungen den Eltern eröffnet. Beispiele sind hierbei:
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– Geschlechterspezifische Trennung der Zimmer, insbesondere bei Schulklassen
– Der Einbehalt der Smartphones, um unerwünschte Fotos zu vermeiden
– Geschlechterspezifische Pflege und immer zu zweit
– Ausnahmen der andersgeschlechtlichen Pflege werden mit den Angehörigen abgestimmt und nur mit deren Erlaubnis durchgeführt
– Isolierte Betreuung wird, wenn immer möglich, vermieden
– Abschließend der Kellerräumlichkeiten
9. Sexualpädagogisches Konzept
Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche und/oder schutzbedürftige Erwachsene betreuen, müssen ein sexualpädagogisches Konzept vorhalten. In der Langau sind auf den Veranstaltungen alle Zielgruppen vertreten, jedoch handelt es sich hierbei nur um eine zeitlich begrenzte Betreuung von wenigen Tagen bis zu 2 Wochen, bei der in der Regel die Angehörigen oder die Lehrer (Schulklassen) mit vor Ort sind. Das offene und vertrauenswürdige Gespräch über Fragen der Sexualität lässt sich in den Zeiträumen nur schwer umsetzen, weshalb an dieser Stelle auf ein sexualpädagogisches Konzept verzichtet wird.
Dennoch möchte die Langau die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden für das Thema im Zuge der genannten Fortbildungen sensibilisieren, da Kinder und Jugendliche ein Recht auf Bildung und damit auch sexuelle Bildung haben. Die Frage der Umsetzung der sexuellen Bildung ist daher keine Frage von Methoden, sondern eine Frage der Haltung und lässt sich mit „Zuhören-Hinsehen-Miteinander sprechen“ umschreiben.
Auf Grundlage der Fortbildung durch die Diakonie Bayern zum sexualpädagogischen Konzept in 2024 wird die Frage zu prüfen sein, ob für die Langau auch ein ausführliches sexualpädagogisches Konzept erarbeitet werden muss.
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10. Verhaltensregeln zum Umgang mit digitalen Medien
Digitale Medien sind aus der Lebenswelt junger Menschen nicht weg zu denken. Sie dienen als Kommunikations-, Informations- und Spielmedium.
Die Langau unterhält einen Account auf Instagram und einen auf Facebook sowie die offizielle Homepage. Für alle darauf veröffentlichen Foto-, Bild- und Videomaterialien liegen schriftliche Einverständniserklärungen vor.
10.1 Austausch von persönlichen Daten
Der Austausch von privaten Nummern dient mittlerweile nicht mehr nur als Kommunikationsmöglichkeit, sondern kann auch den Zugang zu persönlichen Accounts in sozialen Medien eröffnen. Ein reflektierter Umgang ist demnach unabdingbar. Alle Menschen in der Langau müssen die Möglichkeit haben, die Angabe ihrer Handynummer zu verweigern. Für die Kommunikation mit Teilnehmenden oder Angehörigen muss für die Mitarbeitenden die Nutzung einer offiziellen Nummer gewährleistet sein. Diese Nummern dürfen nicht ohne Einwilligung an andere weitergeleitet werden.
Aufgrund verschiedener Rollen und damit verbundenen Abhängigkeiten ist vom Austausch privater Daten, z.B. in sozialen Medien, zwischen Teilnehmenden und Mitarbeitenden abzusehen. Die Belehrung hierzu erfolgt jeweils vor Beginn einer Veranstaltung.
10.2 Umgang mit Foto-, Bild- und Videomaterial
(1) Foto-, Bild- und Videomaterial darf nicht ohne Freigabe durch entweder die Leitung der Einrichtung oder eine von der Leitung beauftragte Person veröffentlicht werden
(2) Vor der Freigabe ist eine schriftliche Erlaubnis von den abgebildeten Personen, bzw deren Erziehungsberichten oder gesetzlichen Vertreter*innen einzuholen.
(3) Bei Einwänden auch nach der Veröffentlichung im Internet wird das betroffene Foto-, Bild-, oder Videomaterial unverzüglich gelöscht.
Die Verwendung von Bild- und Videomaterialien wird in der Langau immer durch Genehmigungsformulare, die als Qm Formular hinterlegt sind, abgesichert.
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10.3 Cybergrooming
„Unter dem englischen Begriff „grooming a child“ versteht man das Verführen eines Kindes. Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet, um sie in sexualisierte Gespräche zu verwickeln oder sie für entsprechende Handlungen zu missbrauchen. Dabei gehen die Täter*innen systematisch vor und geben sich meist als Gleichaltrige aus. Sie bauen vertrauen zu den Kindern auf und bitten zu Beginn meist um harmlose Fotos, im weiteren Verlauf werden auch erotische Bilder und Nacktfotos gefordert. Einige Täter*innen haben zudem das Ziel, das Kind auch im realen Leben zu treffen. Gelockt wird dabei häufig mit für das Kind attraktive Dinge wie Geld oder Gutscheine. Alternativ versuchen manche Täter*innen durch Drohungen und Erpressung an Fotos zu gelangen. Verweigert das Kind die Kooperation und versucht den Kontakt abzubrechen, drohen die Täter*innen häufig, beispielsweise mit der Verbreitung der erhaltenen Fotos.“
Um junge Menschen vor Übergriffen zu schützen, ist es elementar, die Anonymität Teilnehmender und Ehrenamtlicher auf Fotos und Beiträgen in den sozialen Medien zu wahren. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Bilder bzw. Beiträge veröffentlicht werden, die Personen bloßstellen (z.B. Schwimmbadausflug). Sollte es zu belästigenden oder beleidigenden Kommentaren auf den social Media Kanälen der Langau kommen auf Grundlage eines Posts, werden diese schnellstmöglich gelöscht, der Benutzername notiert und ggf. an die Polizei weitergegeben.
Besonders Messenger Dienste bergen die Gefahr, als Plattform für sexuelle Belästigung missbraucht zu werden. Auch Hatespeech, Mobbing, Rassismus, Bodyshaming und ähnliches stellen Übergriffe auf die Persönlichkeit dar. Der Übergang zur sexualisierten Gewalt ist oft fließend. Daher muss jede Form der Belästigung ernst genommen werden. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden stehen hier in der Pflicht, Auffälligkeiten zu melden oder wenn notwendig direkt zu intervenieren (Beispiel: Schüler macht Foto von Schülerin in der Dusche)
(Quelle: Sexuelle Gewalt im Internet: beauftragte-missbrauch.de
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11. Vernetzung mit externen Fachberatungsstellen
In Verdachtsfällen ist es notwendig sich qualifiziert beraten lassen zu können. In allen Fällen Fragen der Verdachtsklärung, des Vorgehens und des Opferschutzes sind vor allem die Fachberatungsstellen zu sexualisierter Gewalt erste Anlaufstellen für Mitarbeitende, Sorgeberechtigte und Betroffene.
Als Mitglied der Diakonie steht Die Bildungs- und Erholungsstätte Langau im engen Kontakt zur Bezirksstelle der Diakonie Oberland, sowie der Landesstelle der Diakonie Bayern. Die Beratungsstellen der Diakonie steht allen Mitarbeitenden und Betroffenen zur Verfügung. Die für den Bereich sexualisierte Gewalt zuständigen Mitarbeitenden sind nicht nur Ansprechpartner/in in Notfällen, sondern stehen auch bei Fragen beratend zur Seite. Auch die Diakonie Deutschland steht unterstützend zur Seite. Eine Liste der externen regionalen und überregionalen Ansprechpersonen befindet sich in der Anlage F und ist in der Langau für jeden am schwarzen Brett und am Empfang einsehbar.
(Quelle: Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt der ELKB (aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de))
12 Interventionsleitfaden zum Vorgehen bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt
Entsteht ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt und wird ein Mitarbeiter/in ins Vertrauen gezogen oder gibt es sogar klare Anzeichen auf sexualisierte Gewalt, ist es wichtig bedacht zu handeln, den Schutz möglicher Betroffenen sicherzustellen und gleichzeitig den Täter/in im Blick zu behalten. Betroffene als auch Beschuldigte haben ein Recht auf Begleitung und Beratung.
Im Erstgespräch nach der Kontaktaufnahme sollte man sich an folgende Grundsätze halten:
– Ruhe bewahren
– Immer die betroffene Person im Fokus haben
– Zuhören und Glauben schenken
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– Dokumentieren
– (zunächst) keine Polizei einschalten, es sei denn die Gefahr ist weiter vorhanden und kann nicht unterbunden werden
– Nichts versprechen (was nicht auf alle Fälle gehalten werden kann)
– Betroffene über die nächsten Schritte informieren und so weit wie möglich einbeziehen
– Beratung und Unterstützung einholen gemäß den internen und externen Ansprechpartnern des vorliegenden Konzeptes
– Internen Krisenplan in Gang setzen
– Betroffene sollen wieder Kontrolle und Macht über die Situation erhalten – ihre Sicherheit und Bedürfnisse stehen im Vordergrund
Die folgende Abbildung stellt den Handlungsleitfaden der Bildungs- und Erholungsstätte Langau e.V. dar.
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Abbildung 1: Handlungsleitfaden bei Verdachtsfall
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Um den Handlungsleitfaden schnell und sicher folgen zu können, wurden im Schutzkonzept Festlegungen getroffen, die Orientierung und Sicherheit geben:
– Ansprechpersonen der kirchlichen und diakonischen Träger sowie externer Fachberatungsstellen sind benannt, sodass eine schnelle Unterstützung gewährleistet ist
– Das interne Meldeverfahren ist den Mitarbeitenden bekannt, sodass bei Verdacht unverzüglich der geschäftsführende Vorstand, bei Abwesenheit der/die Präventionsbeauftragte oder ein Pädagoge/in über den Sachverhalt informiert werden
– Das interne Interventionsteam besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und den Präventionsbeauftragten, die auch die Meldung an die Meldestelle im DWB weitergeben
– Der Mitarbeitende, der im Erstgespräch versuchen muss, die Plausibilität und Gefährdung zu prüfen, kann auf den Langauer Dokumentationsbogen bei Verdacht eines sexuellen Übergriffes zurückgreifen (Anlage G) und sich an den Grundsätzen des Erstgespräches orientieren
– Sofern Befangenheit vorliegt, muss die Unterstützung des Opfers schnellstmöglich an eine weitere Person abgegeben werden
– Ist der Mitarbeitende mit der Situation überfordert, sollte sofort Unterstützung aus dem internen Kriseninterventionsteam eingefordert werden
– Erhärtet sich der Verdacht, muss der/die Täter/in Konsequenzen spüren, welche je nach Schwere der Tat zu differenzieren sind und vom pädagogischen Gespräch bis hin zur Strafanzeige reichen
– Eine Separierung des/der Beschuldigten/e und dem Opfer muss umgehend sichergestellt werden, um beide Seiten zu schützen
– Die weitere Bearbeitung des Falles obliegt dem Kriseninterventionsteam in Zusammenarbeit mit den externen Fachberatungsstellen
– Die Prüfung arbeitsrechtlicher, kirchenrechtlicher und anderer Konsequenzen sowie das mögliche Einschalten der Strafverfolgungsbehörden muss geprüft werden
– Alle Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz, Informationen an die Öffentlichkeit und Medien werden nur in enger Abstimmung mit den externen Beratungsstellen und Fachleuten angestoßen
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Das Interventionsteam setzt sich mindestens aus drei Personen zusammen, wobei folgende Expertisen vertreten sein sollten:
– Verfahrensleitung
– Psychologie und Fachkenntnis
– Juristische Expertise
– Umgang mit Öffentlichkeit und Medien
Da nicht alle Expertisen mit dem notwendigen Fachwissen abgebildet werden können ist eine enge Zusammenarbeit mit der Meldestelle und ggf. personeller Unterstützung notwendig.
Die Aufgaben des Interventionsteams sind zusammenfassen im folgendem noch einmal dargestellt:
– Die Einschätzung und Beurteilung des Verdachts
– Die Unterstützung der verantwortlichen Stelle bei der Planung der Intervention gemäß dem Handlungsplan
– Die Planung von Schutzmaßnahmen und Empfehlungen von Unterstützungsbedarfen
– Die Einordnung arbeitsrechtlicher, kirchenrechtlicher und strafrechtlicher und anderer Konsequenzen
– Der Hinweis auf die Meldepflicht
– Der Umgang mit der Öffentlichkeit und Medien
– Hinweise zur Aufarbeitung und ggf. Hinweise zur Rehabilitation
Für alle Mitglieder gilt die Verschwiegenheitspflicht.
13 Rehabilitation von zu Unrecht beschuldigten Personen
Eine zu Unrecht beschuldigte Person hat ein Recht auf vollständige Rehabilitation. Je nach Konstellation und Lage des Falles sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich, wie z.B.:
– Einholen persönlicher und juristischer Beratung
– Abgabe einer Erklärung durch den Verein und den Träger, dass die erhobenen Vorwürfe umfassend geprüft wurden und sich als unbegründet erwiesen haben
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– Einrichtungswechsel/Versetzung/neuer Aufgabenbereich, wenn dies gewünscht ist
– Beratung und Unterstützung bei beruflicher oder ehrenamtlicher Neuorientierung
– Information von Sorgeberechtigten
– Abschlussgespräch
– Supervision
14 Aufarbeitung
Zur Aufarbeitung ist für alle Beteiligten und Betroffenen – abgestimmt auf die jeweilige Fallkonstruktion – eine weitere, unabhängige Begleitung notwendig.
Aufarbeitung und Nachsorge haben folgende Ziele:
1. Für die Betroffenen
– Verarbeitung des Geschehens
– Sicherheit zurückgewinnen
2. Für indirekt Betroffene, Angehörige, Freunde, Gruppenmitglieder
– Verarbeitung des Geschehens
– Sicherheit im Umgang mit und der Begleitung des/der Betroffenen
3. Für Personen, die an der Intervention beteiligt waren
– Verarbeitung des Geschehens
– Handlungssicherheit stärken
4. Institutionell/Strukturell
– Weitere Fälle sexualisierter Gewalt verhindern
– Lücken im Schutzkonzept schließen
5. In Bezug auf die Öffentlichkeit
– Sicherheit und Vertrauen in den Träger und Verein wiederherstellen
Hierbei kann die Langau auf die Unterstützung der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt der ELKB zurückgreifen.
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15 Beschäftigtenschutz
15.1 Grundlegende Bestimmungen zum Beschäftigtenschutz
Nicht nur Teilnehmende sind vor sexualisierter Gewalt zu schützen, sondern auch alle Mitarbeitenden. Allen Mitarbeitenden (Ehrenamtlichen und Beruflichen) müssen die notwendigen Informationen zu Beginn Ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden.
Es wird dabei zwischen betroffenen und beschuldigten beruflichen Mitarbeitenden sowie ehrenamtlichen Mitarbeitenden unterschieden.
a) Schutz von Ehrenamtlich Mitarbeitenden
– Besteht ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt von Seiten ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen sind möglich Straftatbestände und Verstöße gegen die Zusammenarbeit unmittelbar dem nächsthöheren Vorgesetzten zu melden
– Alle Beteiligten unterliegen der Verschwiegenheit
– Es gilt die Unschuldsvermutung
– Bis zur Aufklärung des Sachverhaltes wird der ehrenamtlich Mitarbeitende von seiner Arbeit entbunden
b) Schutz von betroffenen beruflichen Mitarbeitenden
– Mögliche Straftatbestände und arbeitsrechtliche Verstöße sind unmittelbar der/dem nächsthöheren unbetroffenen Vorgesetzten zu melden.
– Vorgesetzte (sowie ggf. weitere hinzugezogene Personen) unterliegen der Verschwiegenheit, sofern nicht beide beteiligten Parteien (Betroffene/r und Vorgesetzte/r) schriftlich die Erlaubnis zur Informationsweitergabe erteilt haben.
– Es ist dringend geboten, externe Beratung zu holen (Fachberatung, Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der ELKB, Ansprechstelle), um das weitere Vorgehen abzustimmen.
– Um die betroffene Person zu schützen, kann eine Beurlaubung unter Fortzahlung der Bezüge ein geeignetes Mittel sein.
– Die Bearbeitung eines Meldefalls erfolgt in voller Transparenz und größtmöglicher Absprache der beteiligten Personen, insbesondere der betroffenen Person
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c) Schutz von beschuldigten beruflichen Mitarbeitenden
– Es gilt zunächst die Unschuldsvermutung.
– Es ist dringend geboten, unmittelbar die Mitarbeitendenvertretung zu informieren und externe Beratung zu holen (Fachberatung, Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der ELKB, Ansprechstelle) um das weitere Vorgehen abzustimmen.
– Um die beschuldigte Person zu schützen, kann eine Beurlaubung unter Fortzahlung der Bezüge ein geeignetes Mittel sein.
– In diesem Fall ist es wichtig, dass der Dienstgeber fortlaufend den Kontakt hält und über den Stand der Ereignisse informiert.
– Der beschuldigten Person sollen externe Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
– Die Bestimmungen des Datenschutzes sind einzuhalten
15.2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (https://www.gesetze-im-internet.de/agg/ ) formuliert in § 1 das Ziel des Gesetzes: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
In den Begriffsbestimmungen in § 3 wird weiter ausgeführt:
„(3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
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(4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
16. Ausblick
Das vorliegende individuelle Schutzkonzept ist als dynamisches Konzeptpapier anzusehen, dass es gilt, regelmäßig zu überprüfen und im Prozess bei Auffälligkeiten zu ergänzen. Dies soll insbesondere durch die weitere Partizipation der genannten Zielgruppen ermöglicht werden sowie die Aus- und Weiterbildung der Präventionsbeauftragten.
Als weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung werden folgende Maßnahmen geplant:
– Beteiligung Aufsichtsrat/Verein
– Beteiligung MAV
– Beteiligung der Gäste durch Abfrage der sicheren und unsicheren Orte/Räume in der Langau
– Ggf. Entwicklung sexualpädagogisches Konzept nach Abschluss WB Diakonie
– Entwicklung von detaillierten Handlungsleitfäden auf Grundlage verschiedener Beispiele
– Überarbeitung Verhaltenskodex auf Grundlage der Richtlinien Diakonie Bayern
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ANLAGEN zum Download
- Organigramm
- Kontaktdaten Präventionsbeauftragte
- Verhaltenskodex
- Selbstverpflichtung
- externe Fachberatungsstellen
- Dokumentationsbogen bei Verdacht
[Das Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt kann unter E-mail angefordert werden.]















